Speicherung der Restschuld­befreiung bei Wirtschafts­auskunfteien: ASJ begrüßt Entwicklung und fordert sofortiges Ende der Speicherung durch alle Auskunfteien

Nach bisheriger Übung speichern Wirtschaftsauskunfteien Restschuldbefreiungen nach erfolgreich durchlaufenen Insolvenzen von natürlichen Personen weiterhin drei Jahre, obwohl die Bekanntmachung einer erteilten Restschuldbefreiung innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft des Beschlusses zu löschen ist. Die ASJ … Speicherung der Restschuld­befreiung bei Wirtschafts­auskunfteien: ASJ begrüßt Entwicklung und fordert sofortiges Ende der Speicherung durch alle Auskunfteien weiterlesen