Der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) hat am 3. Juni 2019 auf Antrag der ASJ NRW beschlossen, dass das „Geordnete-Rückkehr“-Gesetz grundlegende, sozialdemokratische Werte verletzt und daher in dieser Form abzulehnen ist.
Das Gesetz wurde gleichwohl mit der Mehrheit der großen Koalition am Freitag, den 7. Juni 2019 beschlossen.