Einladung des Arbeitskreises Strafrecht und Strafprozessrecht zur Online-Veranstaltung „Das neue Vermögensabschöpfungsrecht – Wo stehen wir heute?“

Der Arbeitskreis Strafrecht und Strafprozessrecht im Gespräch mit Marion Schwark, stellvertretende Leiterin der Abteilung für Vermögensabschöpfung bei der Staatsanwaltschaft Berlin

Liebe Mitglieder des Arbeitskreises Strafrecht und Strafprozessrecht der ASJ Berlin,

Liebe Genossinnen und Genossen,

wir laden euch herzlich zur Online-Veranstaltung des Arbeitskreises Strafrecht und Strafprozessrecht

„Das neue Vermögensabschöpfungsrecht- wo stehen wir heute?“

am Mittwoch, den 24. Februar 2021 von 19:00 Uhr – 21:00 Uhr, ein.

Vor fast vier Jahren ist mit dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung eine weitreichende Neuregelung des Rechts zur Einziehung von Vermögen in Kraft getreten, das sich aus illegalen Quellen speist oder zur Begehung von Straftaten eingesetzt wird. Wir wollen gemeinsam mit Marion Schwark, stellvertretende Leiterin der Abteilung für Vermögensabschöpfung bei der Staatsanwaltschaft Berlin, und RA Dr. Kilian Wegner, ASJ Berlin, eine erste Bilanz ziehen und darüber sprechen, inwieweit sich die Hoffnung des Gesetzgebers, dem Prinzip „crime must not pay“ stärker zur Geltung zu verhelfen, durch das Reformpaket erfüllt hat und welche Auswirkungen in der Justizpraxis sich heute beobachten lassen. Dabei sollen auch die Probleme besprochen werden, die das neue Recht mit sich bringt, und erörtert werden, inwieweit der Gesetzgeber die Rechtslage noch einmal nachjustieren muss.

Wenn ihr an der Veranstaltung teilnehmen wollt, folgt bitte dem folgenden Link und meldet euch dort für die Sitzung an:

https://meet.spdnetz.de/ASJ-Vorstand

Neue Mitglieder und Gäste, die Interesse an einer Mitarbeit in dem Arbeitskreis haben, sind herzlich willkommen.

Mit besten Grüßen

Aljoscha Leder (Sprecher AK Strafrecht und Strafprozessrecht) und

Christian Oestmann (Landesvorsitzender der ASJ)