Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag, 2. September 2021, das Gesetz zur Änderung von Berliner Justizvollzugsgesetzen und das Gesetz zur Änderung von Vorschriften für die juristische Ausbildung beschlossen. Mit der Novelle der Justizvollzugsgesetze wird eine wichtige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Dies betrifft die Rechtsprechung zu den Vorgaben bei der Fixierung von Gefangenen. Daneben wird der sogenannte Trennungsgrundsatz angepasst, nach dem im Einzelfall bei Haftantritt von der Zuordnung zum weiblichen oder männlichen Geschlecht abgewichen werden kann. Die Regelungen betreffen den Justizvollzug, den Jugendstrafvollzug, die Sicherungsverwahrung und die Untersuchungshaft.
Mit der Novelle des Gesetzes für die juristische Ausbildung erhalten Referendar*innen nun, wie künftige Lehrkräfte auch, eine jährliche Sonderzahlung („Weihnachtsgeld)“. Außerdem wird die rechtliche Möglichkeit eines Teilzeit-Referendariats geschaffen, damit die juristische Ausbildung in Berlin familienfreundlicher werden kann. Und Rechtsreferendar*innen sollen die mehrstündigen Examensklausuren künftig nicht mehr mit der Hand schreiben müssen, sondern können dafür Computer nutzen. Die Einrichtung der dafür nötigen IT-Unterstützung wird jetzt vorbereitet.
Sven Kohlmeier, rechtspolitischer Sprecher SPD-Fraktion: „Die Koalition zeigt auf den letzten Metern noch Handlungsfähigkeit. Mit den dringend notwendigen Änderungen für den Justizvollzug wird höchstrichterliche Rechtsprechung umgesetzt. Das ist richtig und wichtig. Besonders freuen mich die Verbesserungen für Referendarinnen und Referendare. Es gibt nicht nur mehr Geld, sondern auch die gesetzliche Anpassung an die digitale Examenspraxis. Das wird die Justizverwaltung und das Justizprüfungsamt hoffentlich bald auch umsetzen.“
Die gemeinsame Presseerklärung der Koalitionsfraktionen ist hier aufrufbar.