Verfolgung von Beförderungs­erschleichung auf schwere Fälle begrenzen!

Der Landesvorstand der ASJ Berlin hat auf seiner Sitzung am 13. Juni 2019 beschlossen, dass Beförderungserschleichung als absolutes Antragsdelikt ausgestaltet und in den Katalog der Privatklageklagedelikte aufgenommen werden sollte. Die Beförderungserschleichung würde im Regelfall nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden, aber der Staat bliebe handlungsfähig. Damit würde die Polizei und Justiz von Bagatellkriminalität entlastet, indem das sog. „Schwarzfahren“ nur noch in schweren Fällen verfolgt wird. Dies würde auch zu einer erheblichen Verringerung von Ersatzfreiheitsstrafen führen, da Verurteilungen wegen Beförderungserschleichung einen Großteil der Ersatzfreiheitsstrafen ausmachen.

Christian Oestmann, Landesvorsitzender der ASJ Berlin erklärte: „Zu einer liberalen Rechtspolitik gehört, dass das Strafrecht immer nur ultima ratio bei Regelverstößen sein darf. Es ist an der Zeit, Polizei und Justiz von der Verfolgung von Bagatellkriminalität zu entlasten, den Staat aber trotzdem bei schweren Verstößen handlungsfähig zu lassen. Die Herabstufung des sogenannten Schwarzfahrens zum absoluten Antrags- und Privatklagedelikt ist richtig und praxisgerecht“.